Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt ist für uns als Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken essentiell.
In unserer Satzung steht:
Die Achtung, der Schutz des Wohls der Kinder und Jugendlichen sowie ihre körperliche und psychische Unversehrtheit sind elementare Grundsätze unserer verbandlichen Arbeit.
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche bei uns vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.
Sexualisierte Gewalt gibt es überall, auch in linken und demokratischen Einrichtungen. Ein emanzipatorisches Selbstverständnis reicht nicht aus, um Gewalt zu unterbinden.
Deshalb arbeiten wir aktiv daran, Präventionsstrategien auf allen Ebenen des Verbandes zu implementieren. Auf dieser Seite findet ihr grundlegende Informationen zum Themenfeld sexualisierte Gewalt sowie Informationen dazu, was Prävention bei der SJD – Die Falken konkret bedeutet und an wen ihr euch wenden könnt, wenn ihr etwas melden möchtet:
Inhalt
Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen in den Gliederungen
Allgemeine Definitionen und unsere Haltung zu Prävention sexualisierter Gewalt
- Definitionen und Begrifflichkeiten
- Unsere Grundsätze
- Ansprechpersonen und Organe
- Hilfreiches und Ressourcen
Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen in den Gliederungen
Personen, die sexualisierte Gewalt bei den Falken erlebt haben, können sich an die Ansprechperson(en) ihrer jeweiligen Gliederung wenden.
Dazu könnt ihr einfach auf den Namen klicken, dann geht ein E-Mail-Fenster auf und ihr könnt der Person direkt schreiben.
Ist dies nicht möglich, könnt ihr euch auch an die Ansprechperson des Bundesverbandes, Anne Roggenkamp (E-Mail), wenden. Anne könnt ihr auch anrufen:
030 261 030-19.
Landesverband Baden-Württemberg
Melina Raichle & Peter Sator
Landesverband Bayern
Silja S., Sofia R. & Marie V.
Landesverband Berlin
ansprechstelle@falken-berlin.de
Die Emailadresse sowie der Erstkontakt zu der Anlauf- und Interventionsstelle zum Umgang mit und der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt im Landesverband Berlin wird von der vorsitzenden Person Marie-Angéline Khiabani sowie von den beiden Geschäftsführer*innen/Bildungsreferent*innen Selvi Pabst und Anna Janowiak betreut.
Kreisverband Bremen
Merle Willemsen & Matthias Spekker
Kreisverband Bremerhaven
Anna M.
Landesverband Hamburg
Nathalie Thiel
Landesverband Hessen
Sarah Tolba
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern
Bildungsreferentin des Landesverbandes
Landesverband Niedersachsen
AnnSo Wiegel & Rebecca Hellmann
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Melina Küchler
Landesverband Rheinland-Pfalz
Judith Bartel
Landesverband Sachsen
Ildikó Jahn & Marie Kreutel
Landesverband Sachsen-Anhalt
Nicole Schmidt
Landesverband Schleswig-Holstein
Jule Caesar
Landesverband Thüringen
Stella Becht & Jonathan Schweizer
Salvador-Allende-Haus / Sozialistisches Bildungszentrum SBZ
Karla Presch
Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein
Christine Reich
Allgemeine Informationen und unsere Haltung zu Prävention sexualisierter Gewalt
1. Definitionen und Begrifflichkeiten
Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt
Sexualisierte bzw. sexuelle Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einer Person entweder gegen ihren Willen vorgenommen wird oder der die Person aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen, sprachlichen oder anders gearteten (empfundenen) Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.
Wir verwenden die Begriffe sexuell und sexualisiert synonym. Für die Verwendung des Begriffs ‚sexualisiert‘ spricht die Analyse, dass sexuelle Übergriffe meist nicht den sexuellen Bedürfnissen des Täters, sondern dem Wunsch nach Machtausübung gegenüber Schwächeren entspringen. Allerdings sind die Handlungen für die Betroffenen durchaus reale sexuelle Handlungen, die gegen ihren Willen an ihnen ausgeübt werden. Um diese Debatte nicht die wesentlichen Fragen überschatten zu lassen, verwenden wir beide Begriffe synonym.
Sexueller Missbrauch
Wenn es um sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen geht, werden häufig die Begriffe ‚sexueller Missbrauch‘ oder ‚Kindesmissbrauch‘ genutzt. Wir sprechen uns gegen diese Begriffe aus und verwenden stattdessen die Begriffe sexuelle und sexualisierte Gewalt. Denn der Begriff Missbrauch impliziert, es gäbe einen möglichen richtigen Gebrauch von Menschen. Indem wir den Begriff Gewalt nutzen, legen wir den Fokus darauf, dass der Tat ein Machtverhältnis zugrunde liegt.
Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass im strafrechtlich relevanten Bereich von sexuellem Missbrauch gesprochen wird, wenn Kinder und Jugendliche die Betroffenen sind. Darüber hinaus wird dieser Begriff auch nach wie vor teilweise in der (Fach-)Öffentlichkeit genutzt.
Betroffene*r
Wir nutzen den Begriff Betroffene*r für Personen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben.
Täter(*in)
Die Person, die einen sexualisierten Übergriff begangen hat, bezeichnen wir als Täter(*in). Indem wir die gegenderte Form in Klammern setzen, verweisen wir darauf, dass sexuelle Gewalt in den meisten Fällen von Männern ausgeht. Gleichzeitig macht diese Schreibweise darauf aufmerksam, dass es auch nicht-männliche Täter*innen gibt. Kinder sind niemals Täter(*innen). Ihr Verhalten wird immer pädagogisch oder ggf. therapeutisch bearbeitet.
Person unter Verdacht
In konkreten Verdachtsfällen sprechen wir im Klärungsprozess nicht von Täter(*inne)n, da dies eine Vorverurteilung bedeuten würde. Wir nutzen stattdessen den Ausdruck „Person unter Verdacht“.
Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind Abbildungen, Filme oder Texte, die sexualisierte Gewalt an Kindern oder Jugendlichen durch Erwachsene darstellen. In der Öffentlichkeit wird häufig der verharmlosende Begriff ‚Kinderpornos‘ verwendet.
Pädosexualität
Pädosexualität ist eine Störung der Sexualpräferenz, die sich in einer Fixierung auf Kinder ausdrückt. Wir raten von der Verwendung des Begriffs ‚Pädophilie‘ ab, da ‚-philie‘ (griech.) Liebe bedeutet. Der Begriff Pädosexualität hingegen rückt die sexuelle Präferenz in den Vordergrund.
2. Unsere Grundsätze
Kampf dem Patriarchat
Als Ursache und wesentlichen Grund für sexualisierte Gewalt sehen wir das patriarchale Geschlechterverhältnis. Zwar hat sich im letzten Jahrhundert viel an den Geschlechterverhältnissen in unserer Gesellschaft verändert – in den meisten Ländern der Welt sind Frauen und Männer heute rechtlich gleichgestellt; Frauen sind nicht mehr alleine zuständig für die reproduktive Arbeit; sexualisierte Gewalt wird in der Öffentlichkeit besprochen. Doch wir leben nach wie vor in einem patriarchalen Gesellschaftssystem, d. h. in einem System, das Menschen in zwei Geschlechter einordnet – Männer und Frauen – und Frauen strukturell benachteiligt. Im Patriarchat haben Frauen weniger Macht und Ressourcen als Männer. Ihnen wird die reproduktive gesellschaftliche Arbeit zugewiesen, diese geschlechtliche Arbeitsteilung wird durch Ehe und Familie institutionalisiert. Die Geschlechtertrennung und die patriarchalen Verhältnisse werden legitimiert, indem Männern und Frauen vermeintlich natürliche männliche und weibliche Eigenschaften zugeschrieben werden. Sexualisierte Gewalt ist ein zentraler Bestandteil des Patriarchats: Machtausübung in Form von sexualisierter Gewalt sichert die bestehenden patriarchalen Machtverhältnisse. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt bedeutet daher auch immer, sich gegen patriarchale Verhältnisse zu wenden – und umgekehrt.
Betroffenengerechtigkeit
Betroffenengerechtigkeit heißt für uns als Verband: Wir stellen bei sexualisierter Gewalt die Perspektive der Betroffenen in den Vordergrund. Wir wollen durch unsere Haltung und unser Handeln größtmögliche Gerechtigkeit für Betroffene herstellen. Betroffene sollen sicher sein können, dass sie ernst genommen werden, wenn sie sich aufgrund erfahrener sexualisierter Gewalt beim Verband melden.
Betroffenengerechtigkeit bedeutet auch, dass die Betroffenen bestimmen, welches Verhalten für sie sexualisierte Gewalt ist - denn was als sexualisierte Gewalt wahrgenommen wird, ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich.
Außenstehende, die von Vorwürfen sexualisierter Gewalt erfahren, wollen häufig wissen, was “wirklich” passiert ist, forschen nach Gründen für oder nach Einzelheiten der Tat oder wollen die Unschuld der Person unter Verdacht beweisen. Dies stellt die Wahrnehmung der Betroffenen in Frage und ist ein wesentlicher Grund, warum es für viele Betroffene sexualisierter Gewalt sehr schwierig ist, jemandem vom Erlebten zu erzählen.
Wichtig ist, dass die Betroffenen nicht die Verantwortung für Konsequenzen tragen, die der Verband zieht. Dies kann zu Überforderung und im schlimmsten Fall dazu führen, dass Betroffene sich gar nicht erst melden. Entscheidungen über Interventionen müssen von den Verantwortlichen im Verband getroffen werden. Hierbei ist es wichtig, Betroffene in alle Entscheidungen und Prozesse einzubinden und diese möglichst im Sinne der Betroffenen zu gestalten.
Betroffenengerechtigkeit bedeutet für unsere Verbandspraxis, dass wir uns auf die Seite der betroffenen Menschen stellen. Dies bedeutet nicht, dass wir die Person unter Verdacht verurteilen. Wir als Verband sind nicht für die Aufklärung und die Ermittlung von Straftaten zuständig. Wenn uns Betroffene von erlebter sexualisierter Gewalt erzählen, glauben wir ihnen und ziehen als Verband Konsequenzen, die die Betroffenen schützen und mit denen wir uns klar gegen die Tat positionieren.
Orientiert an: Elisa Kassin & Holger Specht, inmedio
3. Ansprechpersonen und Organe
Auf Bundesebene gibt es eine ständige Arbeitsgruppe Prävention sexualisierter Gewalt, die eine Gesamtstrategie für den Verband entwickelt hat und Gliederungen berät. Des Weiteren ist ein*e hauptamtliche politische*r Sekretär*in für das Thema zuständig.
Auch auf Gliederungsebene gibt es in vielen Gliederungen Arbeitsgruppen und Schutzkonzepte. Helfer*innen werden vor Zeltlagern geschult und das Thema sexualisierte Gewalt auf altersgerechte Art und Weise mit den Teilnehmer*innen besprochen.
Bundessekretär*in Prävention sexualisierte Gewalt
Im Bundesbüro ist eine politische Sekretär*in für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt auf Bundesebene zuständig.
Die Aufgaben der Bundessekretär*in sind:
- Vorantreiben der Gesamtstrategie zu Prävention sexualisierter Gewalt des Bundesverbandes
- Beratung der Gliederungen in Fragen der Prävention sexualisierter Gewalt sowie im Umgang mit sexualisierter Gewalt
- Organisation von Schulungen/Seminaren zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
- Erarbeitung und Aktualisierung von Schutzkonzepten für Veranstaltungen der Bundesebene
- Dokumentation der Vorfälle im Verband
Die Bundessekretärin für den Bereich Prävention sexualisierter Gewalt ist Anne Roggenkamp (E-Mail). Anne ist auch telefonisch erreichbar unter: 030 261 030-19.
Ständige Arbeitsgruppe Prävention sexualisierte Gewalt
2017 hat der Bundesvorstand die ständige Arbeitsgruppe (AG) Prävention sexualisierter Gewalt eingerichtet.
Die AG hat folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Erarbeitung und Umsetzung einer Gesamtstrategie zur strukturellen Prävention sexualisierten Gewalt der SJD – Die Falken
- Organisation von Schulungen/Seminaren zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt
- Aufbau eines Referent*innen- und Expert*innenpools
- Lobbyarbeit
Die AG besteht aus Verbandsmitgliedern, die nachgewiesene Kenntnisse, Erfahrungen und Qualifikationen in der Thematik Prävention sexualisierter Gewalt haben. Gegenwärtig sind fünf Personen aus den Gliederungen in der AG, außerdem die Bundesvorsitzende Loreen Schreck sowie die Bundessekretärin für Prävention sexualisierter Gewalt Anne Roggenkamp.
Die AG ist erreichbar unter: psg[at]sjd-die-falken.de
4. Hilfreiches und Ressourcen
a. Material der AG PSG
Hier findet ihr die Publikationen der AG PSG (Stand 2022):
b. Hilfreiche Links
Beweissicherung
Zur Beweissicherung gibt es die Möglichkeit anonymer Spurensicherung.
Childhood-Häuser
In einigen Städten gibt es außerdem sogenannte Childhood-Häuser: Diese sind Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, die Opferzeugen sexueller Gewalt geworden sind. Hier wird interdisziplinär zusammengearbeitet, sodass das Kind seine Geschichte nur einmal erzählen muss und nicht durch verschiedene Institutionen befragt wird.
Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigem Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigem Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort, online und telefonisch zu finden.
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de
c. (internes) Material für Ansprechpersonen, Helfer*innen etc.
Im internen Bereich findet ihr Material zur Fallbearbeitung, Vorlagen für die Dokumentation, Materialien aus unseren Multiplikator*innen-Seminaren, um selbst Seminare zu geben, Hilfreiches zur Erstellung von Schutzkonzepten und vieles mehr.