12.02.2024
Wider eine Zwei-Klassen-Jugendhilfe!
Eine Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer Herkunft ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und bricht mit der UN-Kinderrechtskonvention.
Doch während die Situation junger Geflüchteter bereits jetzt prekär ist, werden Forderungen laut, auch die Verpflichtung deutscher Jugendämter zur Inobhutnahme aller unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter aufzuheben, was die Ungleichbehandlung noch verschärfen würde.
Die Inobhutnahme durch die Jugendämter unterliegt bestimmten Standards, die eine Kindeswohlgefährdung verhindern sollen. Demnach ist die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter in einer Aufnahme- oder Gemeinschaftsunterkunft – die keine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe darstellt – nicht gestattet. Zu beobachten ist jedoch, dass sie gegenwärtig dennoch in Turnhallen und Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und geltende Standards unterlaufen werden (vgl. zu diesen Rechtsverletzungen das Papier des Bundesfachverbands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (kurz „BumF“): BumF 2023).
Weiter wird die Situation junger Geflüchteter durch die Überlastung von Vormundschaftsvereinen und Amtsvormund*innen erschwert, die dazu führt, dass die Geflüchteten nicht adäquat vertreten werden und sie keine angemessene Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe erfahren. Und schließlich sorgt die jüngste Verschärfung des Asylrechts durch das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ dafür, dass nächtliche Abschiebungen – die erhebliche Traumatisierungen zur Folge haben können – möglich werden und minderjährige Geflüchtete in Ausnahmefällen sogar in Abschiebehaft genommen werden können (vgl. BumF 2024a).
Als wäre dies nicht genug, wurden auf dem niedersächsischen Städtetag im Oktober 2023 nun jedoch Forderungen nach der Aufhebung der Inobhutnahme für über 14-jährige Geflüchtete laut und die sächsische Landesregierung die Möglichkeit forderte konkret, bundesweit über 16-jährige Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen (vgl. BumF 2024).
Und diese Forderungen werden nicht zufällig formuliert. Einerseits sind sie eine perfide Antwort auf die Frage nach der Lösung von Finanzierungs- und Überlastungsproblemen der Kinder- und Jugendhilfe. Andererseits steht dahinter eine rechte Ideologie, welche die Entwertung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zum Ziel hat. Dies ist sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene zu beobachten – beispielsweise durch die Verschärfung des Asylrechts. Statt eine nachhaltige Problemlösung zu taxieren wird also auf die Entrechtung und Herabwürdigung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen gesetzt.
Doch wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen! Kinder und Jugendliche, egal ob sie in Deutschland geboren oder nach Deutschland geflüchtet sind, haben denselben Anspruch auf Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe! Der Ausschluss geflüchteter Kinder von Hilfestrukturen muss klar als rassistisch und menschenfeindlich benannt werden. Diese Tendenzen entlarven, was Politiker*innen zumeist von Kindern halten: Kinder werden, wie es gerade passt, als Träger von Kinderrechten präsentiert oder als geflüchtete Menschen entrechtet.
Wir heißen alle Kinder und Jugendlichen in unseren Falken-Strukturen willkommen! Falken stehen auf der Seite aller Kinder und verurteilen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung!
Quellen:
Bumf 2024: https://b-umf.de/p/das-primat-der-jugendhilfe-gilt/
BumF 2024a: https://b-umf.de/p/bundestag-entscheidet-ueber-sogenanntes-rueckfuehrungsverbesserungsgesetz/
BumF 2023: https://b-umf.de/src/wp-content/uploads/2023/11/231116-es-ist-5-nach-12-rechtsverletzungen-bei-unbegleiteten-gefluchteten-kindern-und-jugendlichen-lobbypapier-bundesebene-final.pdf