Kampf der Kinderarmut!

19.07.2004: Artikel von Christoph Butterwegge in der Zeitschrift "Schlaglichter" (2003)

Nicht nur in Staaten der sog. Dritten Welt, wie etwa Bangladesch, Burundi oder Burkina Faso, sondern auch in der Bundesrepublik, West- wie Ostdeutschland, wachsen immer mehr Kinder in materieller Not auf. Selbst die Bundesregierung stellte in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht fest, dass Kinder die am häufigsten und stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe hierzulande bilden. Jedes fünfte Kind leidet unter der relativen (Einkommens-)Armut seiner Familie, was zu schweren psychosozialen Belastungen führen kann, fast zwangsläufig den Ausschluss junger Menschen aus vielen Lebenszusammenhängen nach sich zieht und die Chancengleichheit in der Gesellschaft, vor allem hinsichtlich der Bildung, nachhaltig beeinträchtigt.

Ursachen der Verarmung von Familien, Frauen und Kindern

Armutsphänomene, Mangelerscheinungen und Bedürftigkeit sind nichts Neues, vielmehr so alt wie die Menschheit. Auch die Kinderarmut, eine besonders subtile Form der Ausgrenzung (Exklusion) und der Gewalt gegenüber den schwächsten Gesellschaftsmitgliedern, gibt es keineswegs erst seit kurzem. Gleichwohl weist sie "moderne" bzw. "postmoderne" Züge auf, die es nahe legen, ihre Entstehungsursachen in jüngerer Zeit zu suchen.

Gesellschaftliche Ursachen von Kinderarmut

Wenn man den als "Globalisierung" bezeichneten Prozess einer neoliberalen Modernisierung für die kaum mehr zu übersehenden Tendenzen einer Pauperisierung, sozialen Polarisierung und Entsolidarisierung verantwortlich macht, liegen die gesellschaftlichen Ursachen des vermehrten Auftretens von (Kinder-)Armut auf folgenden Ebenen:

  • Im Produktionsbereich löst sich das "Normalarbeitsverhältnis" (Ulrich Mückenberger), von der Kapitalseite unter den Stichworten "Liberalisierung", "Deregulierung" und "Flexibilisierung" vorangetrieben, tendenziell auf. Es wird zwar keineswegs ersetzt, aber durch eine <b>steigende Zahl atypischer, prekärer, befristeter, Leih- und (Zwangs-)Teilzeitarbeitsverhältnisse</b>, die den so oder gar nicht (mehr) Beschäftigten wie ihren Familienangehörigen weder ein ausreichendes Einkommen noch den erforderlichen arbeits- und sozialrechtlichen Schutz bieten, in seiner Bedeutung stark relativiert.
  • Im Reproduktionsbereich büßt die "Normalfamilie", d.h. die z.B. durch das Ehegattensplitting im Einkommensteuerrecht staatlicherseits subventionierte traditionelle Hausfrauenehe mit ein, zwei oder drei Kindern, in vergleichbarer Weise an gesellschaftlicher Relevanz ein. Neben sie treten <b>andere Lebens- und Liebesformen, die tendenziell weniger materielle Sicherheit für Kinder gewährleisten </b>(sog. Ein-Elternteil-Familie, "Patchwork-Familie", gleichgeschlechtliche Partnerschaft usw.).
  • Hinsichtlich der Entwicklung des Wohlfahrtsstaates bedingt der Wettbewerb zwischen den "Wirtschaftsstandorten" einen Abbau von Sicherungselementen für "weniger Leistungsfähige", zu denen allemal Erwachsene gehören, die (mehrere) Kinder haben. Kinder und Jugendliche sind nicht zuletzt deshalb stark von Arbeitslosigkeit und/oder Armut betroffen, weil das Projekt eines <b>"Umbaus" des Sozialstaates</b> auf Kosten vieler Eltern geht, die weniger Absicherung als vorherige Generationen genießen.

Reichtum konzentriert sich in wenigen Händen

Wenn (Kinder-)Armut in der Bundesrepublik eine Folge der Globalisierung bzw. der neoliberalen Modernisierung/Umstrukturierung fast aller Lebensbereiche ist, kann sie nicht ohne ihr Gegenstück, d.h. den in wenigen Händen konzentrierten Reichtum, verstanden und auch nur durch eine integrale Beschäftigungs-, Bildungs-, Familien- und Sozialpolitik, die Maßnahmen zur Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Vermögen einschließt, beseitigt werden. Nötig wäre beispielsweise die Wiedereinführung der Vermögensteuer, um damit Präventionsprogramme zu finanzieren.

Das "Normalarbeitsverhältnis" rekonstruieren

Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und Ausbau der Kinderbetreuung sind Schritte zur Rekonstruktion des "Normalarbeitsverhältnisses".

Die sich heute in allen entwickelten Industriestaaten verfestigende Massenarbeitslosigkeit zieht oft einen sozialen Abstieg nach sich, der meist stufenförmig verläuft und nicht nur direkt Betroffene, sondern auch deren Familien hart trifft, besonders dann, wenn es sich um Alleinerziehende handelt.

Eine <b>konsequente Beschäftigungspolitik</b> würde nicht nur die Arbeitslosigkeit verringern, sondern auch Kinderarmut entgegenwirken. Sie müsste von einer Umverteilung der Arbeit durch Abbau von Überstunden und Verkürzung der Wochen- wie der Lebensarbeitszeit über Investitionsprogramme bis zu einem öffentlich geförderten Dienstleistungssektor alle Möglichkeiten wirtschaftspolitischen Staatsinterventionismus für die Schaffung von mehr Stellen nutzen. Sinnvoll wäre ein gesetzliches Verbot bezahlter Überstunden, damit Mehrarbeit nur noch per Freizeitausgleich abgegolten werden könnte.

Flächentarifvertrag und Mindestlöhne verhindern weiteres Abrutschen in Armut

Da die Aushöhlung bzw. Erosion des "Normalarbeitsverhältnisses" (Ulrich Mückenberger) sehr stark zur Verbreitung von (Kinder-)Armut beiträgt, ist die Bewahrung des Flächentarifvertrages ein weiterer Baustein zu ihrer wirkungsvollen und nachhaltigen Bekämpfung. Hinzutreten sollten Mindestlohnregelungen, wie sie in anderen westlichen Staaten (z.B. Frankreich) längst bestehen. Aus dem Umstand, dass die Armut zuletzt in Teilbereiche der Arbeit vorgedrungen ist, muss EU-weit die Konsequenz eines gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Mindestlohns gezogen werden.

Arme Mütter - arme Kinder

Kinder- lässt sich in der Regel auf Frauen- bzw. Mütterarmut zurückführen, sodass der Schlüssel zu ihrer Verringerung in einer Erhöhung der weiblichen Erwerbsbeteiligung liegt, was eine nachhaltige Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Schaffung von mehr Teilzeitstellen einerseits sowie mehr öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen, die möglichst preiswert oder kostenlos sein müssten, andererseits voraussetzt. Sinnvoll wäre eine Rückbindung der Arbeit selbst wie der Arbeitszeitregelungen in den Betrieben und Verwaltungen an die Lebensbedürfnisse der Beschäftigten und ihrer Familien, was eine Neujustierung des Normalarbeitsverhältnisses bedeuten würde: Beschäftigte müssten im Laufe ihres Lebens zwischen Vollzeitarbeit, Teilzeitarbeit und Arbeitsunterbrechung ohne Einbußen an sozialer Sicherung und Weiterbildungsmöglichkeiten wechseln können, Arbeitgeber sowohl in der Arbeitszeitgestaltung wie auch beim Arbeitsvolumen auf die unterschiedlichen, je nach ihrer Lebenssituation wechselnden Interessen der Beschäftigten Rücksicht nehmen.

Flexibleres Normalarbeitsverhältnis sozialstaatlich flankieren

Ein neues, flexibleres Normalarbeitsverhältnis muss genauso wie das althergebrachte sozialstaatlich flankiert werden, wozu ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur mit Ganztagsbetreuung für Kinder unter 3 Jahren und im Schulalter (Ganztagsschule) gehört. Ganztagsschulen, die (preisgünstige oder unentgeltliche) Kindergarten-, Krippen- und Hortplätze ergänzen sollten, hätten einen Doppeleffekt: Einerseits würden von Armut betroffene/bedrohte Kinder umfassender betreut und systematischer gefördert als bisher, andererseits könnten ihre Mütter leichter als sonst einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, was sie finanzielle Probleme besser meistern ließe. Durch die Ganztagschule wäre eine Versorgung der Kinder mit gesunder Nahrung (gemeinsame Einnahme des Mittagessens), eine gezielte Unterstützung leistungsschwächerer Schüler/innen bei der Erledigung von Hausaufgaben und eine sinnvollere Gestaltung der Freizeit erreichen.

Erziehungsgehalt als mögliche Antwort

Sind "Erziehungsgehalt" bzw. "Familiengeld" geeignete Antworten auf den Zerfall der Normalfamilie?

Man kann zwei Strategien auf dem Weg zur besseren Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie unterscheiden: Während die simultane für den Ausbau öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen optiert, favorisiert die sukzessive eine Entlohnung der Reproduktionstätigkeit, sei es durch den Arbeitgeber oder den Staat.

Das Konzept Erziehungsgehalt 2000

Christian Leipert und Michael Opielka entwickelten das Konzept "Erziehungsgehalt 2000". Für sie bildet die materielle Honorierung von Familienarbeit in Form eines "Erziehungsgehalts" den Einstieg zum familiengerechten Umbau des Sozialstaates, durch den ein neues Gleichgewicht zwischen Jung und Alt, Eltern und Kinderlosen, Frauen und Männern sowie Erwerbs- und Nichterwerbstätigen hergestellt werden soll.

Das steuerpflichtige, für Kinder vom 1. bis zum 7. Lebensjahr (bzw. zum Schuleintritt) vorgesehene "Erziehungsgehalt I" sollte einen Grundbetrag von 2.000 DM pro Monat (für Alleinerziehende: 2.300 DM), der Zusatzbetrag für jedes weitere Kind 1.000 DM pro Monat (für Alleinerziehende: 1.150 DM) umfassen. Ab dem 4. Jahr sollte ein steuerfreier "Erziehungsgutschein" in Höhe von ca. 600 DM, der auf das Erziehungsgehalt I angerechnet würde, die Wahlfreiheit der Eltern, wie sie ihr Kind betreuen (lassen) wollen, erhöhen. Das vom 8. bis höchstens zum 18. Lebensjahr zu zahlende "Erziehungsgehalt II" würde auch erwerbszeitunabhängig, jedoch einkommenabhängig ausgezahlt, wobei der Grundbetrag für das erste Kind 1.400 DM pro Monat, der Zusatzbetrag für jedes weitere Kind 600 DM pro Monat hoch sein sollte.

Wie soll das Familiengeld funktionieren?

Mit dem Vorschlag, Erziehungsarbeit in einer gehaltsähnlichen Höhe bis zum 12., 16. oder gar 18. Lebensjahr des Kindes zu entlohnen, eng verwandt ist die Idee, Eltern minderjähriger Kinder ein "Familiengeld" zu zahlen, das alle anderen Transferleistungen des Staates in diesem Politikbereich zusammenfasst. CDU und CSU versprachen im Bundestagswahlkampf 2002 - vorbehaltlich seiner Finanzierbarkeit - ein Familiengeld in Höhe von 600 Euro pro Kind im Alter bis zu drei Jahren, von 300 Euro pro Kind bis zur Volljährigkeit und von 150 Euro für über 17-Jährige, die sich noch in der Ausbildung befinden.

Familiengeld verleitet junge Mütter zum Rückzug aus Beruf

Was auf den ersten Blick als großzügiges Angebot erscheint, ist gänzlich ungeeignet, Kinderarmut zu bekämpfen und die Leistungen von Familien besser zu honorieren, weil es als "Gebärprämie" besonders junge, beruflich kaum qualifizierte Frauen verleiten würde, sich vom Arbeitsmarkt an den häuslichen Herd und auf die Mutterrolle zurückzuziehen. Womöglich sogar eine dauerhafte Sozialhilfeabhängigkeit wäre die Folge.

Wie urteilt das Bundesverfassungsgericht?

Als bedeutendster Fürsprecher und Förderer der Familien gilt das Bundesverfassungsgericht. Hier seien nur die Urteile zur steuerlichen Freistellung des Erziehungs- und Betreuungsaufwands vom 10. November 1998 und zur Pflegeversicherung vom 3. April 2001 genannt, wonach Eltern (wegen ihres "generativen Beitrags") geringere Sozialbeiträge als Kinderlose zahlen sollen. Bei der zuerst genannten Entscheidung ging es nicht, wie in den Medien mit lobendem Unterton berichtet, um die Besteuerung der Familien, sondern um die angebliche Benachteiligung von (einkommensstarken) Ehepaaren mit Kindern gegenüber solchen ohne Kinder und gegenüber Alleinerziehenden. Was man als Schritt zur Besserstellung von Eltern feierte, lief auf eine massive Umverteilung von unten nach oben hinaus.

Konsequenzen des Urteils führen in die falsche Richtung

Statt die sozialen Unterschiede zwischen Familien zu verringern, vertiefte die daraufhin erfolgte Einführung eines Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages auch für wohlhabende Ehepaare (bei Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages für Alleinerziehende) die Kluft zwischen Arm und Reich: Hauptnutznießer der neuen Regelung sind statt der armen Kinderreichen die Reichen mit vielen Kindern.

Familienpolitik als Politik für Familienmitglieder

Tatsächlich lautet die zentrale Streitfrage: Beschränkt sich die Familienpolitik auf Maßnahmen zur Stärkung bzw. zur Wiederherstellung der Traditionsfamilie oder versteht man darunter Schritte zur Stabilisierung neuer Lebensformen und zur Unterstützung bestimmter, sozial benachteiligter oder bedürftiger Familien(mitglieder)? Anders gesagt: Soll die bürgerliche Kernfamilie als Institution perpetuiert oder sollen von Armut und Unterversorgung bedrohte Kinder durch den Staat aus ihrer prekären Situation befreit werden? Nicht die Familie selbst, sondern ihre abhängigen Mitglieder, Frauen und Kinder, sollte man mehr als bisher fördern. Eine zeitgemäße Sozialpolitik hat sich also nicht "der Familie" als solcher zuzuwenden, sondern jenen Familienmitgliedern, die unfähig sind, ihren Lebensunterhalt in der kapitalistischen Leistungs- und Konkurrenzgesellschaft ohne fremde Hilfe selbstständig zu bestreiten.

Familienpolitik ohne soziale Differenzierung

Problematisch ist nicht etwa die (vermeintlich zu geringe) Höhe der familienpolitisch begründeten Transferleistungen, sondern ausschließlich deren (gegenüber sozialen Unterschieden indifferente) Struktur. Dass gerade Superreiche, Kapitaleigentümer und Spitzenverdiener/innen am meisten von Subventionen profitieren, die eigentlich den Familien - und das kann doch nur heißen: solchen, die sie benötigen, um ihren Kinder unbillige Entbehrungen zu ersparen - zugute kommen sollten, wird aber selten kritisiert.

Ausbau, nicht neoliberaler Um- und Abbau des Sozialstaates!

In einem wohlhabenden Land wie der Bundesrepublik ist Kinderarmut ein Armutszeugnis für die Sozialpolitik. Da (alleinerziehende) Frauen zu den Hauptleidtragenden fast aller in den sog. Hartz-Gesetzen, Bundeskanzler Gerhard Schröders "Agenda 2010" und den Konzepten der sog. Rürup-Kommission enthaltenen Leistungskürzungen gehören, dürfte sich das Problem der Kinderarmut noch verschärfen. Der neoliberale "Um-" bzw. Abbau des Sozialstaates hinterlässt vermutlich eine zu großen Teilen deprivierte und perspektivlose Jugend.

Umverteilung von oben nach unten

"Umverteilung von oben nach unten!", nicht "Umverteilung von den Kinderlosen zu den Eltern!" müsste die Devise einer gerecht(er)en Familienpolitik lauten. Dafür bietet sich auf den ersten Blick eine massive Erhöhung des Kindergeldes an, wie sie etwa der Deutsche Kinderschutzbund verlangt. Das in der 14. Legislaturperiode des Bundestages (1998 bis 2002) drei Mal angehobene Kindergeld ist zwar die wichtigste Sozialleistung zur Bekämpfung der Armut von Familien, wird aber voll auf die Hilfe zum Lebensunterhalt angerechnet, was zur Folge hat, dass ausgerechnet jene Familien nicht an Erhöhungen partizipieren würden, deren Einkommen am niedrigsten ist. Bisher wurde nur im Rahmen der Haushaltsberatungen des Bundes für das Jahr 2000 vom Subsidiaritätsprinzip abgewichen, eine Sonderregelung getroffen und die damalige Erhöhung des Kindergeldes um 20 DM für das 1. und 2. Kind ausnahmsweise an Bezieher/innen von Sozialhilfe weitergegeben. Andernfalls entlasten Kindergelderhöhungen zwar die auch durch steigende (Sozialhilfe-)Kosten strapazierten Haushalte der Kommunen, nicht aber die von dieser Hilfeart abhängigen Familien.

Soll Kindergeld einkommensabhängig gezahlt werden?

Ob mehr soziale Gerechtigkeit erreichbar wäre, wenn das Kindergeld einkommensabhängig gewährt würde, ist fraglich. So plausibel der Vorschlag zunächst klingt, so wenig berücksichtigt er, dass der Sozialstaat womöglich seinen Rückhalt in anderen Teilen der Bevölkerung verliert, wenn er nur noch die Armen und Bedürftigen alimentiert. Gerade weil - und vermutlich: <b>bloß wenn - die Mittelschichten selbst von Transfers wie dem Kindergeld profitieren, akzeptieren sie Programme für "randständige" Minderheiten.</b> Bisher ist das Kindergeld für alle Eltern, wenn man so will, der am weitesten nach vorn geschobene Brückenkopf des Wohlfahrtsstaates. Würde man den Kreis seiner Bezugsberechtigten einschränken, wäre dies ein schwerlich zu rechtfertigender Rückschritt.

Erhöhtes Kindergeld statt Steuerfreibeträgen

Sinnvoll wäre ein für sämtliche Eltern gleiches und einheitliches Kindergeld, das nicht durch (Eltern mit höheren Einkommen stärker begünstigende) Steuerfreibeträge konterkariert werden dürfte. Freibeträge erhöhen im Optionsmodell wegen der Progression des Einkommensteuertarifs eher die soziale Ungleichheit und sind deshalb abzulehnen, es sei denn, sie würden im Sinne eines Kindergrundfreibetrages oder nicht auf das zu versteuernde Einkommen, sondern die Steuerschuld gewährt und, falls eine solche gar nicht besteht, in eine Gutschrift umgewandelt und ausbezahlt.

Rechtsposition des Kindes verbessern

Statt alle Eltern materiell besser zu stellen, wie es die traditionelle Familienpolitik - insbesondere jene (national)konservativer Prägung - getan hat, müssen sozial benachteiligte Kinder besonders gefördert werden. Dabei sollte die Hilfestellung unabhängig von der jeweiligen Familienform wie von der Erwerbsbiografie der Eltern erfolgen. Denn die Rechte eines Kindes leiten sich aus seiner Identität als Kind, nicht aus seinem Verhältnis zu einem anspruchsberechtigten Elternteil ab. Deshalb muss die Rechtsposition der Kinder verbessert und akzeptiert, aber auch institutionell verankert werden, dass sie autonome Subjekte mit eigenen Bedürfnissen und Ansprüchen sind, was bisher selten oder überhaupt nicht geschieht.

Politik für Kinder muss auch Politik von und mit Kindern sein, wenn sie als gegenwärtig wohl am meisten von Armut und Unterversorgung betroffene Subjekte wirklich ernst genommen werden sollen. Das deutsche System der sozialen Sicherung ist aber nicht nur erwerbsarbeits- und ehe-, sondern auch erwachsenenzentriert. Eine kindorientierte Sozialpolitik darf nicht zulassen, dass kommunale Betreuungsangebote aufgrund staatlicher Sparmaßnahmen und leerer öffentlicher Kassen weiter verringert werden.

<i><b>Prof. Dr. Christoph Butterwegge</b> leitet die Abteilung für Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Vor kurzem erschien sein Buch "Armut und Kindheit. Ein internationaler, nationaler und regionaler Vergleich", Opladen (Verlag Leske & Budrich) 2003.</i>