Kinder- und Jugendhilfe ist Bundessache

16.09.2004: Das Kinder- und Jugendhilfegesetz muss Bundesgesetz bleiben!

"Gleiche Chancen für Kinder und Jugendliche überall in Deutschland sind nicht billig zu haben," betont Veit Dieterich, Bundesvorsitzender der SJD - Die Falken. "Nur ein Bundesgesetz kann verhindern, dass Länder und Kommunen bei den Schwächsten sparen."

Die Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken schließt sich deshalb den Protesten des Deutschen Bundesjugendrings und weiterer Organisationen an, die sich mit der Kampagne "Stopp!" dafür einsetzen, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz Bundesgesetz bleibt.

Diskussion in der Föderalismuskommission

Der Hintergrund: In der "Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung" (Föderalismuskommission) droht bei der Diskussion um die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern ein Ersetzen des KJHGs durch Ländergesetze. Die Initiative geht von den Ländern Bayern und NRW aus, die die Kommunen finanziell entlasten wollen. Es droht die Reduzierung von Aufgaben der Jugendhilfe.

Das KJHG funktioniert

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auf Bundesebene verankert, um Kindern und Jugendlichen überall im Land gleiche Entwicklungs- und Bildungschancen zu sichern.

So können Jugendliche, um neben den verschiedenen Hilfen, Unterstützungs- und Betreuungsangeboten nur einmal Beispiele aus dem Bereich der Jugendarbeit herauszugreifen, unabhängig von regionalen, sozialen, geschlechts- oder herkunftsbedingten Unterschieden

  • sich in ihrer Freizeit in einem Jugendverband engagieren und ohne Kommerz und Konsum Spaß haben und soziale Kompetenzen entwickeln,
  • (z.B.) im Jugendverband Demokratie erlernen, indem sie gemeinsam Interessen und Forderungen entwickeln und sie auf Landes-, Bundes- und Europaebene vertreten,
  • im internationalen Jugendaustausch grenzüberschreitende Kooperation und Verständigung lernen.

Das KJHG ermöglicht dies u.a. durch die Unterstützung der Bundesverbände, des internationalen Jugendaustauschs und der Arbeit in den europäischen Mitbestimmungsstrukturen (der Jugendverbände).

Den Standard sichern und ausbauen

Die bundesweit rechtlich verbindliche Regelungen in der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des KJHG stellen für alle Kinder und Jugendlichen - egal aus welchem Bundesland - sicher:

  • einen (einheitlichen) qualitativen Mindeststandard für alle sie betreffende Leistungen,
  • Mitwirkung in allen sie betreffenden Maßnahmen der Jugendhilfe,
  • dass die Fachkräfte, welche ihnen zur Seite stehen über Mindestqualifikationen verfügen,
  • dass Kinder und Jugendliche (und ihre Eltern) Interessen und Rechte auf den gleichen rechtlichen Grundlagen durchsetzen können,
  • das junge Menschen und ihre Eltern nicht durch vielleicht in einem anderen Bundesland fehlende Angebote von einer persönlich und wirtschaftlich sinnvollen Mobilität abgehalten werden.

Mehr Informationen

Der DBJR stellt sein Positionspapier und weitere Informationen zur aktuellen Föderalismusdebatte auf seiner Website zur Verfügung.

Falken protestieren gegen befürchtete Abschaffung des KJHGs

Der Bundesvorstand ruft alle Bezirks- und Landesverbände der SJD - Die Falken dazu auf, sich in ihren jugendpolitischen Zusammenhängen und öffentlich gegen die Pläne auszusprechen, das KJHG als Bundesgesetz zu begraben.