Erstdelegierteninfo zur Bundeskonferenz
29.05.2003: Du ... bist zum ersten Mal Delegierte oder Delegierter einer Falken-Bundeskonferenz geworden.
Neben neuen Eindrücken - 250 Falken, über 60 Gäste aus befreundeten inländischen und ausländischen Organisationen auf einen Haufen sind halt etwas anderes als einige Falken bei einer Ortsverbandsmitgliederversammlung - kommen sicher eine Menge Fragen auf dich zu.
Wir hoffen die wichtigsten davon mit dieser Info-Broschüre beantworten zu können.
1. Was ist der Bundesverband?
Der Bundesverband ist die Gliederung, in der alle Ortsverbände, Unterbezirke und Kreisverbände, Bezirke und Landesverbände auf Bundesebene zusammengeschlossen sind. Die Bezirke und Landesverbände spielen im innerverbandlichen Willensbildungsprozess eine ziemlich wichtige Rolle. Innerhalb der Bundesrepublik gibt es folgende Landesverbände: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saar, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen.
Weiterhin gibt es folgende Bezirke: (im LV-Bayern) Franken, Niederbayern-Oberpfalz, Südbayern; (im LV-Hessen) Hessen-Nord, Hessen-Süd; (im LV-NRW) Westliches Westfalen, Ostwestfalen und Lippe, Niederrhein und Mittelrhein; und die Bezirke Braunschweig, Hannover und Weser-Ems.
2. Was ist die Bundeskonferenz?
Die Bundeskonferenz (BuKo) findet alle 2 Jahre statt und setzt sich derzeit aus 140 Delegierten aus den Landesverbänden und Bezirken zusammen. Je größer der Landesverband bzw. der Bezirk, desto mehr Delegierte dürfen entsandt werden. Die BuKo wählt alle zwei Jahre den Bundesvorstand und die Bundeskontrollkommission. Auf der Bundeskonferenz findet außerdem über die Beschlussfassung von Anträgen u.Ä. die politische Meinungsbildung der Falken im gesamten Bundesgebiet statt.
3. Tagesordnung, Geschäftsordnung, Präsidium, Zählkommission, Mandatsprüfungskommission
Alles lauter ätzend bürokratische Begriffe, die nicht klar machen, worum es eigentlich geht, aber dennoch nötig sind, um einen einigermaßen geordneten Ablauf zu ermöglichen. Das Präsidium wird für die Dauer der Konferenz gewählt und leitet die Konferenz, d.h. sie rufen Tagesordnungspunkte und RednerInnen auf. Die Geschäftsordnung wird ebenso zu Beginn für die Dauer der Konferenz beschlossen. Sie regelt den Ablauf der Konferenz, also wann sie beschlussfähig ist, wer wann und wie lange reden kann usw. Auch die Tagesordnung wird zu Beginn der Konferenz beschlossen. In ihr wird festgelegt, um was es auf der Konferenz eigentlich geht, vom Grußwort bis zu den Wahlen. Die Zählkommission ist für die Durchführung und Auswertung der Wahlen zuständig. Die Mandatsprüfungskommission prüft, ob jedeR Delegierte ein Mitgliedsbuch hat und ordentlich Marken geklebt hat.
4. Anträge
Die Antragsberatung ist das Herzstück der Konferenz, bzw. sollte es sein, da hier die Delegierten ihre politischen Meinungen miteinander diskutieren. Verwirrend ist aber die Vielzahl von verschiedenen Begriffen. Alle Konferenzen und Vorstände der Gliederungen (z.B. LV und Bz), die Bundesfrauenkonferenz und die Organe des Verbandes (z.B. Bundesvorstand und Bundeskontrollkommission) können Anträge an die Konferenz stellen. Satzungsändernde Anträge: Solche Anträge müssen sechs Wochen vor der Konferenz im Bundesbüro eingegangen sein und mit der ersten Einladung den Delegierten bekannt gegeben werden. Satzungsändernde Anträge müssen 2/3 aller anwesenden Delegierten zustimmen, damit sie angenommen werden. Ordentliche Anträge: Für "ordentliche” Anträge gibt es einen Antragsschluss (6 Wochen vor der Konferenz), bis zu dem die Anträge an den Bundesvorstand geschickt werden müssen. Diese Anträge hast du sicherlich in Form des so genannten Antragspaketes erhalten. lnitiativanträge: Sie können auch nach Antragsschluss bzw. erst während der Konferenz eingereicht werden, müssen sich aber mit einem aktuellen Thema auseinander setzen, zu dem man Stellung beziehen möchte. Außerdem muss der Antrag von 15 Delegierten aus mindestens drei Bezirken/Landesverbänden unterschrieben werden.
Ordentliche Anträge und Initiativanträge werden dann zugeordnet:
Zur allgemeinpolitischen Arbeit, wenn es sich politische Forderungen, Analysen oder ähnliches handelt oder zur grundsätzlichen Arbeit der Falken, wenn die Anträge sich schwerpunktmäßig mit den Falken beschäftigen. Z.B. der Antrag zu den Erziehungszielen, gehört zur grundsätzlichen Arbeit.
Resolutionen: Sie sind Entschließungen zu einem aktuellen Thema und haben mehr einen Appellcharakter.
Änderungsanträge: JedeR Delegierte kann zu vorliegenden Anträgen Änderungen vorschlagen, die entweder von den/der Antragsstellerln übernommen werden oder von der Konferenz beschlossen (nicht beschlossen) werden.
Geschäftsordnungsanträge: Auch "GO”-Anträge genannt, sie werden während des Konferenzverlaufs gestellt, um die Tagesordnung zu ändern oder eine laufende Debatte zu verkürzen (Antrag auf Schluss der Debatte oder Schließung der Redeliste). Hierzu werden in der Regel beide Arme gehoben, um das Präsidium auf sich aufmerksam zu machen. Wenn dem GO-Antrag niemand widerspricht (formal, d.h. ohne Begründung oder mit Begründung) gilt er als angenommen. Alle Anträge werden in der Regel offen abgestimmt, also durch Hochhalten der Stimmkarte. Sie sind bei einer einfachen Mehrheit angenommen, das heißt: wenn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen abgegeben worden sind (Enthaltungen werden nicht berücksichtigt). Ausnahme sind satzungsändernde Anträge.
5. Wahlen, Waahlen, Waaaahlen ...
Zäh, nicht immer sehr spannend, aber nun einmal nötig, sind die Wahlen auf der Konferenz.
Sie werden geheim, d.h. mit speziellen Stimmzetteln durchgeführt, die von der Zählkommission eingesammelt und ausgewertet werden. Folgende Wahlen stehen an: Bundesvorstand (für zwei Jahre; eine VorsitzendeR und zwei RingleiterInnen, die gleichzeitig die Stellvertreterlnnen der/des Bundesvorsitzenden sind) Vorsitzenden der Fachreferate (hier kommt es darauf an, wie viele Fachreferate auf der Konferenz selbst beschlossen werden) BeisitzerInnen für die Ringe (je Ring 5 Mitglieder) Bundeskontrollkommission (5 Mitglieder)
6. Mädchen- und Frauenpower
Eine wichtige Errungenschaft der Falken sind spezielle Rechte für Mädchen und Frauen. Es gibt z.B. eine quotierte Redeliste: Solange sich Männer und Frauen zu Wort gemeldet haben, werden getrennte Redelisten geführt und es kommen abwechselnd ein Mann und eine Frau zu Wort. Bei Wahlen muss darauf geachtet werden, das der Anteil der Frauen in allen Organen des Bundesverbandes mindestens 40 Prozent beträgt.
7. Was darfst du als Delegierte / Delegierter?
So ziemlich alles, dafür bist du ja da. Du darfst dich bei jeder Diskussion zu Wort melden (dafür vorgesehene Karte ausfüllen und beim Präsidium abgeben) und dich bei allen Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Möglich sind hier folgende Voten: "Ja" (also Zustimmung), "Nein" (Ablehnung) und "Enthaltung" (wenn du meinst kein Urteil abgeben zu können).
8. Rechenschaftsbericht (oder auch: Arbeitsbericht)
Er wird vorher gedruckt und an die Delegierten verschickt. Er wird von dem/der Bundesvorsitzenden auf der Konferenz vertreten und beinhaltet einen politischen Rückblick über die vergangenen Jahre. Eine anschließende Aussprache ermöglicht den Delegierten eine Kritik (positiv und negativ) an der Arbeit des Falken-Bundesvorstandes.
... sonstiges:
Wer darf DelegierteR werden? JedeR, die/der Mitglied der SJD - Die Falken ist und 14 Jahre alt ist. Die Delegierten werden auf den Landes- bzw. Bezirkskonferenzen gewählt. Fahrtkosten: Werden vom Bundesverband teilweise erstattet. Unterkunft und Verpflegung gibt es für alle Delegierte und Gäste. Dieses ist selbstverständlich kostenlos. Für Tierfreunde gibt es auch ein vegetarisches Menü.
Abkürzungen
AG: Arbeitsgemeinschaft
AK: Arbeitskreis
A 1: Antrag Nr. 1 (usw.) zur Satzungsänderung
BA: Bundesausschussv B 1: Satzungsausführende Anträge Nr.1 (usw.)
BKK: Bundeskontrollkommission
BuKo: Bundeskonferenz
BuVo: Bundesvorstand
C 1: Grundsätzliche Anträge zur innerverbandlichen Arbeit Nr. 1 (usw.)
D 1: Antrag zu innerverbandlichen Aufgaben Nr. 1 (usw.)
E 1: Antrag zu Internationaler Arbeit Nr. 1 (usw.)
F: Falken (6-11 Jahre)
F 1: Antrag zu Jugendpolitischer Arbeit, Nr. 1 (usw.)
F-Ring: Arbeitskreis der F-GruppenleiterInnen
FZ: Falkenzentrum
G 1: Antrag zur Mädchen- und Frauenarbeit Nr.1 (usw.)
GO: Geschäftsordnung
H 1: Antrag zu allgemein-politischer Arbeit Nr. 1 (usw.)
I 1: Initiativantrag Nr. 1 (usw.)
KV Kreisverband
LKK: Landeskontrollkommission
LaKo: Landeskonferenz
LaVo: Landesvorstand
LV: Landesverband
PV: Parteivorstand
RF: Rote Falken (12-14 Jahre)
SBZ: Sozialistisches Bildungszentrum, Salvador-Allende-Haus
SJ: Sozialistische Jugend (ab 15 Jahre)
SJ-Ring: Arbeitskreis der SJ-GruppenleiterInnen
TO: Tagesordnung
TOP: Tagesordnungspunkt
UB: Unterbezirk
ZL: Zeltlager






