Föderalismusreform bedroht Mitbestimmung.
01.06.2006: Reform darf so nicht verabschiedet werden.
Mit der Föderalismusreform droht die Abschaffung der Mitbestimmung in der Kinder- und Jugendhilfe!
Bei einem Beschluss der Föderalismusreform in der vorliegenden Form droht die Kinder- und Jugendhilfe irreparablen Schaden zu nehmen.
"Wir befürchten nun die endgültige Abschaffung der Zweigliedrigkeit des Jugendamtes. Die Abschaffung der Jugendhilfeausschüsse ist dabei aus unserer Sicht das größte Übel," kritisiert Sven Frye, Bundesvorsitzender der SJD - Die Falken, die Änderungen des Art. 84.
Jugendhilfeausschuss als demokratisches Element bedroht
Bisher werden die Aufgaben des Jugendamtes gemeinsam vom Jugendhilfeausschuss und von der Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen. Dieses demokratische Element ist einmalig in der deutschen Verwaltungslandschaft. Der Jugendhilfeausschuss stellt ein modernes Stück in der verwaltungsrechtlichen Theorie und Praxis dar, obwohl er schon mehr als 80 Jahre besteht. Er bietet zivilgesellschaftliches Engagement, bürgerschaftliche Aktivität, und, meist in Form von freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, die Möglichkeit, Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien direkt in Verwaltungsfragen einzubeziehen.
Die Jugendhilfeausschüsse bieten also eine Möglichkeit zu realer Partizipation an Entscheidungen. Eine Abschaffung würde nicht für mehr, sondern für deutlich weniger Partizipationsmöglichkeiten sorgen.
Obwohl der vorliegende Gesetzesentwurf der Forderung der Fachwelt nachkommt, Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG für die Kinder- und Jugendhilfe - SGB VIII fortbestehen zu lassen, besteht also durch die geplante Neu-Version des Art. 84 GG die Gefahr der faktischen Aushöhlung dieser guten Absichten.
Geplante Änderung des Artikels 84 ermöglicht den Ländern Verwaltungen neu zu strukturieren
Die geplante Änderung des Art. 84 Abs. 1 GG zielt zunächst darauf, die Kompetenzen der Länder bei der Regelung von Verwaltungsverfahren bei der Ausführung von Bundesgesetzen zu stärken und damit die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bundesrat zu minimieren. Wird dies in der jetzt vorliegenden Form verändert, dann ist - aufgrund verschiedener in der Vergangenheit gestarteter Gesetzesinitiativen - davon auszugehen, dass die Länder gerade im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe umgehend Strukturveränderungen vornehmen, die weitreichende inhaltliche und politische Konsequenzen mit sich bringen.
Appell der Falken an Bundestagsabgeordnete
Die Falken appellieren daher an die Bundestagsabgeordneten, der Föderalismusreform in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen, sondern noch einmal die Vorschläge der Sachverständigen wie Prof. Dr. jur. Münder oder Prof. Dr. jur. Dr. phil. Wabnitz zu überdenken. Denn die Folgen wären nicht mehr einfach rückholbar.
"Wenn jetzt die Weichen falsch gestellt werden, dann wird der Zug entgleisen und nicht etwa eine Abkürzung fahren," fürchtet Sven Frye.






