Bundestag debattierte über Kinderrechte in die Verfassung
17.04.2008: und heraus kam doch nichts!
Am 11.04. 2008 stand die Debatte um die Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention un der Antrag ‚Kinderrechte in der Verfassung stärken’ auf dem Programm der ParlamentarierInnen.
"Leider hat der Deutsche Bundestag wieder eine Chance vertan, den Kindern ein wichtiges Recht einzuräumen - nämlich ihre Rechte in der Verfassung zu verankern."
Sven Frye, Vorsitzender der Falken und auch stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings zeigt sich in seinem Kommentar zur Bundestagsdebatte sehr enttäuscht.
Gerade vor dem Hintergrund, dass bis auf die CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle Parteien die diskutierten Anliegen unterstützen, fordert er die Unionsfraktion auf:
"Sorgen Sie mit dafür, dass Rechte in den entsprechenden Gesetzen stehen und nicht nur in Urteilsbegründungen. Nur so kann ein Recht auf Dauer auch umgesetzt werden. Dies gilt auch für Kinderrechte!"
Ein Kommentar von Thomas Oppermann:
Kinder haben Recht(e)
Am Freitag, den 11. April, war es soweit. Im Deutschen Bundestag ging es um die Kinderrechte. 2 Anträge der Grünen standen zur Beratung an. Zum einen die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, sowie die Rücknahme des letzten Vorbehaltes der Bundesregierung gegen die UN-Kinderkonvention, nämlich die Vorenthaltung der Kinderrechte gegenüber unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen von 16-18 Jahren.
Natürlich fand die Debatte statt, als schon viele Parlamentarierinnen auf dem Heimweg waren und sich der Plenarsaal längst geleert hatte und auch der normale Bundesbürger sich seinem wohlverdienten Wochenende widmete.
Dabei war die Debatte ein Lehrstück der Parlamentarischen Demokratie. Von der Linken, über die SPD bis zu der FDP und den Grünen, wollen alle die Kinderrechte im Grundgesetz verankert wissen, da aber die SPD mit der CDU/CSU einen Koalitionsvertrag hat, und diese die Grundgesetzänderung nicht will, gibt es eben keine 2/3 Mehrheit für einen solchen Antrag, obwohl rechnerisch die Mehrheit da wäre.
Für die CDU/CSU sprach Johannes Singhammer, der als einziger es fertig brachte, wieder einmal, die Kinderrechte allein auf ihre Schutzfunktion zu reduzieren, dass er dabei die Kinderrechte, durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, als verankert und viel besser umgesetzt sieht, als es eine Aufnahme ins Grundgesetz je könnte, ist nicht neu. Denkt man diese Argumentation zu Ende, muss man sich natürlich schon fragen, wozu das Grundgesetz da ist, wenn die ausführenden Gesetze so entscheidend sind wie er behauptete: " Ein Recht muss umgesetzt werden - Auf die Umsetzung des Rechts kommt es an.".
Was denn umgesetzt werden soll, möchte er wahrscheinlich dann lieber zukünftig auch selbst entscheiden. So ist durchaus nachvollziehbar, dass sich die CDU/CSU Fraktion so gegen ein Grundrecht sträubt, denn am Ende könnte es immer wieder passieren, dass das Bundesverfassungsgericht, wie neuerdings immer häufiger den Politikern kräftig bei Gesetzen auf die Finger haut. Denn ganz so ernst nehmen sie es mit dem Grundgesetz ja nicht, sonst wären die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung und zur Onlinedurchsuchung vielleicht anders ausgefallen.
Kinderrechte im Grundgesetz, bedeuten überprüfbare Ansprüche auf Umsetzung, statt politische "Büttenreden" bei denen Kindern und Jugendlichen Rechte zugesprochen werden um sie dann durch Relativierungen wieder einzuschränken. Wie unlängst im Dortmunder Rat, als die Spielleitplanung diskutiert wurde. Dort brachten die Schwarzen folgenden Antrag ein: "Das definierte "Verschlechterungsverbot" soll lediglich als anzustrebendes Ziel definiert werden. Auf ein absolutes Verbot einer Verschlechterung, die Verpflichtung zur Errichtung eines mindestens gleichwertigen Ersatzes sowie die Entwicklung einer Ausgleichsregelung bei der Überplanung von Freiflächen mit nachweislich hohem Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltswert soll zugunsten einer pragmatischen Ersatzlösung verzichtet werden". Das ist mal ordentlich halbherzig. Das man darüber hinaus Tempo 30 Zonen und die Reduzierung von Parkplätzen zu Gunsten von Spielflächen nicht will, ist da nur noch Randnotiz.
Wie war das noch: "Ein Recht muss umgesetzt werden"? Deshalb brauchen wir Kinderrechte im Grundgesetz, damit sie auch umgesetzt werden.
Thomas Oppermann, Vorsitzender UB Dortmund






