Für eine Kennzeichnungspflicht bei PolizistInnen

02.10.2011: Beschluss zum Bundesausschuss in Leipzig

Der Bundesvorstand und die Gliederungen der SJD - Die Falken setzen sich dafür ein, dass die Bundes- wie die Länderpolizeien gesetzlich dazu verpflichtet werden, eine Identifizierung der im Einsatz stehenden Polizisten und Polizistinnen zu gewährleisten, durch einen auf der Uniform angebrachten, gut sichtbaren Vor - und Nachnamen.

Ebenso setzen wir uns für ein Vermummungsverbot bei der Polizei ein, weil dieses erstens psychologisch wie objektiv wie die Wiedererkennbarkeit erschwert und zweitens die Polizei kaum noch als Menschen wahrnehmbar sind.

Der Einsatz von Zivilpolizisten zur Provokation - so genannte Agent Provocateur - soll verboten werden.

Des Weiteren fordern wir: Anzeigen und Vorwürfe gegen Handlungen von PolizistInnen im Dienst müssen von unparteiischen Instanzen, die von den staatlichen Strafverfolgungsorganen unabhängig sind, untersucht werden.