Gegen den größten Staatsumbau der BRD
11.10.2006: Beschluss des Bundesausschusses 2006 in Duisburg
In Anbetracht dessen, dass derzeit in der BRD ein großer Abbau demokratischer Rechte stattfindet, bürgerliche Rechte zunehmend mehr eingeschränkt werden und der Einsatz der Bundeswehr im Inneren forciert wird, betonen wir als Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken deutlich:
Diese Maßnahmen laufen den Interessen der arbeitenden Klasse, den Kindern und Jugendlichen zuwider.
Deshalb wehren wir uns gegen:
- den Einsatz der Bundeswehr im Inneren
- die Verlängerung und Ausweitung der "Schily-Pakete"
- die Einführung der Anti-Terror-Datei und weiterer Datensammlung auf Vorrat
- die Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten, insbesondere dadurch, dass Presse- und Versammlungsfreiheit in die Hände der Länder gegeben werden
- die damit einhergehende und weiter vorangetriebene Zentralisierung des Gewaltenapparates
- gegen weitere Militarisierung nach innen wie außen
Unsere unbedingte Aufgabe ist, uns auf allen Ebenen mit diesen gefährlichen Entwicklungen auseinanderzusetzen, Positionen zu erarbeiten und an der Formierung einer gesellschaftlichen, demokratischen Bewegung aktiv mitzuwirken.
Deshalb ist der Bundesvorstand dazu aufgefordert, in der Vorbereitung auf die Bundeskonferenz 2007 diese Thematik als Schwerpunkt zu setzen. Dazu gibt der Bundesvorstand im Vorfeld der Bundeskonferenz Informationsmaterialien an die Gliederungen heraus.
Begründung:
Einsatz der Bundeswehr im Inneren:
Wenn in der Geschichte dieses Landes das Heer im Inneren eingesetzt wurde, dann stets um den Kampf der Arbeiterklasse und Streikbewegungen zu unterdrücken, Demonstrationen aufzulösen und das Ausüben demokratischer Rechte unmöglich zu machen. Der Einsatz des Heeres im Inneren war und ist antidemokratisch. Laut dem Weißbuch des Verteidigungsministeriums und anderen Verlautbarungen des Verteidigungs- und Innenministeriums sollen bis zu 250.000 Soldaten für den Einsatz im Inneren bereit stehen: 25.000 Soldaten sollen ständig für den "Heimatschutz" in 50 vernetzten Regionalbasen mit jeweils einer Stärke von 500 SoldatInnen stationiert sein, um ihre "originären Aufgaben" wahrzunehmen. Durch intensive Nutzung des Reservistenpotentials sollen im Ernstfall bis zu 5000 Soldaten pro Regionalbase bereit stehen können. Zudem soll die zivilmilitärische Zusammenarbeit ausgebaut werden. Damit wird die Militarisierung der Gesellschaft weiter vorangetrieben. Laut Weißbuch: "Es gilt, Krisen und Konflikten dort rechtzeitig zu begegnen, wo sie entstehen, und dadurch ihre negativen Wirkungen von Deutschland und seinen Bürgern möglichst weitgehend fern zu halten." Angriffe auf kritische Infrastrukturen im Inland können eine massive Auswirkung auf den gesellschaftlichen Zustand Deutschlands haben: Streitkräfte müssen daher darauf eingestellt sein, auch im Inland ihre originären Fähigkeiten auszuüben.
Verlängerung der Schily Pakete:
Die von uns eindeutig abgelehnten Schily Pakete sollen um weitere fünf Jahre, also bis 2012 verlängert werden.
Zudem sollen die Auskunftsbefugnisse "praxisnah fortentwickelt und ergänzt" werden, d.h. die Auskunftsbefugnisse, die bisher dem Bundesamt für Verfassungsschutz zustanden, werden auf BND und MAD ausgeweitet, sowie auf das Schengener Informationssystem. Verfassungsschutz, MAD, BND dürfen von nun an auf Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister ohne Anfrage zugreifen - die Datenbanken werden vernetzt. Alle Nachrichtendienste dürfen jederzeit Kontodaten abfragen. Bisher waren, rein gesetzlich betrachtet, die erweiterten Datenauskunftsbefugnisse beschränkt auf Bestrebungen, die sich gegen das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Aber da "das friedliche Zusammenleben in Deutschland nicht minder ein hohes Schutzgut darstellt", sind sämtliche vernetzte Datenbanken nun auch zu nützen, um "sonstige extremistische Bestrebungen" zu beobachten: "Das Gesetz nimmt dadurch auch den "homegrown" Terrorismus - einschließlich der "geistigen Brandstifter" - in den Focus, ohne dabei auf dem rechten oder linken Auge blind zu sein." Weiterhin werden die präventiven Kompetenzen des BKAs weiter ausgebaut.
Noch nicht erlaubter Datenzugriff wird also nun allen - Polizei wie Nachrichtendiensten - gestattet. Sprich sämtliche Daten laufen zusammen. Es gibt also mehrere Datenbanken, auf die - und das ist auch neu - alle - Polizei wie Nachrichtendienste - ohne Anfrage online Zugriff haben. Die Datenerhebungsmöglichkeiten von allen werden noch erweitert durch die Möglichkeit, Kontodaten, Verkehrsdaten und Zoll/Grenzdaten jederzeit und durch alle einzuholen. Angekündigt ist jetzt schon, dass durch kleinere, und damit für uns leichter zu übersehende Gesetzesänderungen bzw. Gesetzeserlassungen die Befugnisse und Möglichkeiten noch mehr erweitert werden sollen.
Seit 14.12.2004 existiert außerdem ein Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum in Treptow, das ermöglicht, dass 40 Bundes- und Länderbehörden, Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Generalbundesanwalt und das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge zusammenarbeiten
Einführung der Anti-Terror-Datei
Zunächst ist der Zugriff auf die Abfrage eines Index beschränkt, es sind nur Grunddaten zu identifizieren. Angegeben wird im Index aber auch, an welcher Stelle sich der volle Datensatz befindet. Laut Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz am 4. September 2006 ist der weitere Weg folgendermaßen: "Die abfragende Stelle fordert dort die Freigabe der weiteren Daten an, die umgehend erteilt wird. Die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist Ziel dieser Regelung." Also auch hier: Weitere Zentralisierung! Außerdem sind die verschiedenen Zugreifenden - also BND, MAD, BKA, LKAs und Verfassungsschutzämter - verpflichtet, die gesammelten Daten abzuspeichern, um eine möglichst umfassende zentrale Datensammlung zu gewährleisten. Also noch ein Zuschlag an die Zentralisierung, hinzukommend durch die GG-Änderung vom Juli, wo das BKA die alleinige Zuständigkeit für die Abwehr von "Gefahren des internationalen Terrorismus" bekommen hat. Inhalt der Anti-Terror-Datei (soweit bekannt):
- Identifizierende Angaben
- Informationen, die für die Gefährdungseinschätzung nötig sind:
- Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen
- Waffenbesitz
- Telekommunikations- und Internetdaten
- Bankverbindungen
- Schließfächer
- Schul- und Berufsausbildung
- Arbeitsstelle
- Familienstand
- Religion
- Reisebewegungen Diese Informationen sind allerdings beispielhaft genannt - eine abschließende Eingrenzung der zu sammeln erlaubten Daten wird es wohl nicht geben. Und: Auch Daten von Kontaktpersonen dürfen abgespeichert werden, wenn sie als Unterstützer einer Person, die in der Datenbank vorkommt, gilt. Daraus lässt sich schließen, dass die Datensammlung enorm ausgeweitet werden kann.
Einschränkung von Grund- und Freiheitsrechten:
Das Presse- und Versammlungsrecht kann durch die Grundgesetzänderung vom 30. Juni 2006 an von Land zu Land verschieden sein, es gibt keine klare, bundeseinheitliche Rechtslage mehr. Dies ist eine Abkehr von einer bundeseinheitlichen Regelung, die es ermöglicht, dass in einzelnen Ländern diese Rechte enorm eingeschränkt werden können.







