Hand in Hand für die Kinderrechte
08.11.2007: Kinderrechte im Grundgesetz verankern!
Dazu fordern Kinder und Jugendliche der SJD - Die Falken die Parteien im Bundestag auf.
Die SJD - Die Falken begrüßt die Beschlüsse der Parteien und die Aussagen vieler Politikerinnen und Politiker, die sich in den letzten Monaten für eine Grundgesetzänderung starkgemacht haben.
"18 Jahre UN-Kinderrechtskonvention und 15 Jahre seit der Ratifizierung haben die Position der Kinder und Jugendlichen bisher nur wenig gestärkt. Wir erwarten, dass sich die Koalitionsspitzen von SPD und CDU/CSU einigen, um der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ein Stück näher zu kommen," fordert Sven Frye, der Bundesvorsitzende. Die Kinderrechte basieren auf der Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeit. Ihre international anerkannten Rechte auf Schutz, Förderung, Bildung und Beteiligung sicherzustellen, braucht die Verankerung dieser Rechte im Grundgesetz. Wir halten daher Artikel 2 des Grundgesetzes für die geeignete Stelle, die Kinderrechte zu sichern.
Die Kinderrechtskonvention selbst umfasst insgesamt 54 Artikel zu fünf Grundprinzipien: Überleben, Entwicklung und Förderung, Schutz, Bereitstellung von Ressourcen und Partizipation. Die Bundesrepublik hat die Kinderrechtskonvention mit der Ratifizierung 1992 zu geltendem Recht gemacht. Damit hat sich die Bundesregierung verpflichtet, "alle geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung der anerkannten Rechte (...) unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel" zu treffen.







