Justizministerkonferenz in Hamburg
22.06.2010: SJD - Die Falken fordert Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland
Anlässlich des zweitägigen Treffens der Justizministerinnen und Justizminister am 23./24. Juni in Hamburg fordert die Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlingskinder in Deutschland.
"Die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte müssen endlich für alle Kinder gelten - auch für Flüchtlingskinder in Deutschland. Im Mai 2010 hat die Bundesregierung die Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen. Zuvor hatte sich der Bundesrat für die Rücknahme ausgesprochen. Jetzt muss der nächste Schritt gemacht und die notwendigen rechtlichen Änderungen bei Bund und Ländern schnell und konsequent umgesetzt werden", fordert Sven Frye, Bundesvorsitzender der SJD - Die Falken.
Viele Kinder und Jugendliche haben auf ihrer Flucht Schreckliches durchgemacht. Sie ohne psychologische Betreuung oder die Möglichkeit einer schulischen Ausbildung in Abschiebe-gefängnissen sich selbst zu überlassen sei schlicht unmenschlich, so Frye weiter.
| Hintergrund: Artikel 22 der UN-Kinderrechtskonvention [Flüchtlingskinder]
(1) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.
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